Rauchwarnmelder - Pflicht

Zum 01.01.2013 ist das Gesetz zur Änderung der bayerischen Bauordnung und des Baukammerngetzes in Kraft getreten und sieht unter anderem die Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und bereits vorhandene Wohnungen vor.
Danach müssen alle vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Ihnen als Eigentümer oder Vermieter obliegt die Pflicht, die Wohnungen entsprechend auszurüsten.

Quelle: Haus & Grundbesitzerverein Erlangen e.V. - Mitgliederzeitung - Nr. 5-10. Jahrgang, 13.07.2013

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